Die Wirtschaftskanzlei Herbst Kinsky Rechtsanwälte hat das Land Niederösterreich in einem Rechtsstreit gegen eine im Landtag von Niederösterreich vertretene politische Partei vertreten. Der Oberste Gerichthof bestätigte in seiner Entscheidung vom 18.11.2015 zu 3 Ob 193/15a die Entscheidungen der Vorinstanzen, mit welchen die Klage gegen das Land Niederösterreich abgewiesen wurde.

Gegenstand des Verfahrens war im Wesentlichen ein Streit um die Gewährung von Parteienförderung in Niederösterreich. Das Land Niederösterreich gewährt den im Landtag vertretenen politischen Parteien Parteienförderung. Diesen Anspruch machte auch eine von einer der im Landtag vertretenen politischen Parteien abgespaltene politische Partei geltend. Das Land Niederösterreich erkannte diesen Anspruch nicht an und gewährt die Parteienförderung weiterhin an die bei der bisher letzten Landtagswahl erfolgreiche politische Partei. Der Oberste Gerichtshof bestätigte nun die Zulässigkeit der Rückforderung der Parteienförderung in der Zukunft, wenn einmal ein Anspruch auf Parteienförderung der abgespaltenen politischen Partei gerichtlich festgestellt werden sollte.

Das Verfahren wurde im Team von Herbst Kinsky durch Rechtsanwalt Stephan Lenzhofer geführt.